AGB – Ingenieurbüro Loosen & Partner (IB L&P oder L&P)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Loosen & Partner

 

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch L&P.

2. Angebote

Die Angebote von L&P haben soweit nicht anders angegeben eine 2- monatige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen. Angleichungen des Honorars erfolgen gem. Regelungen der aktuellen HOAI anhand der tatsächlichen anrechenbaren Kosten.

3. Lieferumfang

Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Das IB L&P ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern der Gesamtumfang des Auftrages nicht maßgebend beeinflusst wird. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/ Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom), in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch IB L&P erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des IB L&P.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen Teilpreisen angegeben.

(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2% Skonto innerhalb 5 Tagen, 14 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des Rechnungseinganges. Ist der Auftraggeber mit einer elektronischen Rechungsübermittlung einverstanden gilt als Rechungseingangsdatum der Tag des Versands +/- 2 Stunden.

(3) In gesonderten Fällen behält sich L&P das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder die Leistung per Nachnahme zu versenden. Bei vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist L&P berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann L&P die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist L&P berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadens- ersatz zufordern.

Insofern das Zahlungsziel im Schreiben „Zahlungserinnerung“ nicht eingehalten wird ist L&P berechtigt durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten in Höhe von 50,- EUR (netto) gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Zahlung entbindet nicht von den v.g. Verzugskosten.

5. Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung

(1) Das IB L&P hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.

(2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

(3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von L&P innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

(4) Für Mängel der Leistung / des Werkes haftet IB L&P nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). Das IB L&P ist für Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist das IB L&P nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechts- verstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das IB L&P wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, das IB L&P von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem IB L&P die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(5) Für die von L&P ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann L&P keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.

(6) Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von L&P streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst-Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet.

6.) Rücktritt vom Vertrag

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden anteilig von L&P berechnet und dem Schuldner in Rechung gestellt.

(2) Bei Verzug des IB L&P mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch L&P unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das IB L&P zum Vertragsrücktritt berechtigt.

(4) Ist L&P zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von L&P erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren.

7. Arbeitsort und Vertragsrealisierung

(1) Wenn nicht anders vereinbart, wird das Projekt im IB L&P bearbeitet. Somit werden die anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig.

(2) Das IB L&P kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des IB L&P Aufträge erteilen. Für Subunter- nehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen gegenüber L&P, wie die von L&P gegenüber den Auftraggebern. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum von L&P über. Ferner sind alle Subunter- nehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird L&P entsprechen Schadensersatz verlangen. Forderungen das Auftraggebers die auf die Nichteinhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmers zurück zu- führen sind, werden an den Subunternehmer weitergeben.

(3) Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz von L&P werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Ansprüche

Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen das IB L&P ausgeschlossen.

9. Datenschutz

(1) Das IB L&P darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht od. Exklusiv-Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden.

(2) Das IB L&P ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

(3) L&P ist außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.

Nach Durchführung des Auftrages ist L&P berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.

(4) Diese Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) vom IB L&P.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz vom IB L&P. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

11. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des IB L&P auf Dritte zu übertragen.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

 

© AGB – Ingenieurbüro Loosen & Partner (IB L&P)

Ingenieurbüro Loosen & Partner, Dipl.-Ing.(FH) Lothar Loosen                                           

Koblenz, 01.04.2003

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